Es gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Verbraucher. TouchComputer bleibt dafür der Vertragspartner des Verbrauchers. Verbesserung und Austausch sind nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen die vorrangigen Behelfe und erfolgen unentgeltlich, innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten.
Eine etwaige Herstellergarantie besteht zusätzlich und schränkt die gesetzlichen Rechte nicht ein. Ihr Umfang richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Der Kunde kann einen Herstellerweg nutzen, wenn dieser für ihn günstiger ist, muss sich aber nicht anstelle von TouchComputer an den Hersteller wenden.
Bei Verbraucherkäufen, auf welche die österreichischen Regelungen ab 1. Oktober 2026 anwendbar sind, verlängert eine im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung durchgeführte Reparatur die Gewährleistungsfrist für das gesamte reparierte Produkt einmalig um ein Jahr. Im Gewährleistungsfall erhält der Kunde die gesetzlich erforderlichen Informationen zu Verbesserung und Austausch.
Vor der Rücksendung sollen persönliche Daten nach Möglichkeit gesichert und TouchComputer soll mitgeteilt werden, ob ein Datenträger gelöscht oder ersetzt werden darf. Dies schränkt zwingende Gewährleistungsrechte nicht ein. TouchComputer und eine etwaige Reparaturwerkstatt verarbeiten Gerätedaten nur, soweit dies für den Fall erforderlich ist.